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15 Minuten Lesezeit

Wer behauptet, belegt: Warum du nichts widerlegen musst

Von Holger Heinze · 26. Oktober 2026

K-33 · Wer behauptet, belegt.

Ein Text für alle, die bei einer steilen Behauptung schon einmal das Gefühl hatten, jetzt selbst das Gegenteil beweisen zu müssen, und die dafür weder die Zeit noch das Fachwissen hatten. Die Beispiele reichen vom Verkaufsgespräch über den Gerichtssaal bis zum Abendessen mit Freunden. Es geht um die Beweislast, also um die Frage, wer in einem Gespräch eigentlich einen Beleg schuldet, um die lange Geschichte dieser Frage im Recht und in der Wissenschaft, und darum, warum die Antwort so viel Druck herausnimmt. Wer die Regel kennt, muss in Zukunft sehr viel weniger beweisen.

Ein Mann spricht dich auf einem Empfang an. Er hat ein Angebot: Er verkauft dir ein Unternehmen, das jedes Jahr eine Million Euro Gewinn abwirft, und zwar für hunderttausend Euro. Du müsstest nur heute noch zusagen.

Du lachst, natürlich. Und als er nachlegt, „Beweisen Sie mir doch, dass mir die Firma nicht gehört“, lachst du noch mehr. Ohne eine Sekunde nachzudenken, weißt du, wie das hier läuft: Er hat das Angebot gemacht, also muss er zeigen, dass ihm die Firma gehört und dass die Zahlen stimmen. Du musst gar nichts.

Zwei Wochen später, Abendessen bei Freunden. Ein Bekannter erzählt mit fester Stimme, das Bargeld werde in wenigen Jahren abgeschafft, das sei längst beschlossene Sache, man rede nur nicht darüber. Jemand am Tisch äußert Zweifel. Der Bekannte lehnt sich zurück: „Dann beweis mir doch das Gegenteil.“

Und jetzt passiert etwas Seltsames. Dieselben Menschen, die beim Firmenverkauf sofort wussten, wer liefern muss, fühlen sich plötzlich in der Pflicht. Der Zweifler sucht auf dem Handy nach Gesetzentwürfen, findet nichts Eindeutiges und verstummt. Der Bekannte wirkt, als habe er recht behalten.

Beide Szenen folgen derselben Logik. Nur wenden wir sie bei Geld ganz selbstverständlich an und bei Politik, Gesundheit oder Gesellschaft kaum.

Beweislast: eine der ältesten Regeln der Rechtsgeschichte

Die Frage, wer etwas beweisen muss, ist so alt wie das geordnete Streiten selbst. Im römischen Recht findet sich ein Satz, der auf den Juristen Julius Paulus zurückgeht, der um das Jahr 200 nach Christus lebte, dessen genaue Lebensdaten nicht überliefert sind und der als einer der einflussreichsten Rechtsgelehrten seiner Zeit gilt. Überliefert ist der Satz in den Digesten, einer großen Sammlung von Auszügen aus den Schriften klassischer römischer Juristen, die der oströmische Kaiser Justinian I. (um 482–565) im Jahr 533 in Kraft setzen ließ: „Ei incumbit probatio qui dicit, non qui negat.“ Auf Deutsch: Die Last des Beweises liegt bei dem, der etwas behauptet, und nicht bei dem, der es bestreitet.

Diese Regel hat sich durch die Jahrhunderte gehalten, und sie steckt in einem Grundsatz, den heute fast jeder kennt: der Unschuldsvermutung. Die Europäische Menschenrechtskonvention formuliert ihn in Artikel 6: „Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.“ Wer behauptet, der Nachbar habe den Autoreifen aufgestochen, muss das beweisen. Vom Nachbarn verlangt niemand den Nachweis, dass er es nicht war.

Warum das so geregelt ist, zeigt sich, wenn man sich die Umkehrung vorstellt. Müsste jeder beweisen, dass er etwas nicht getan hat, wäre jeder Mensch jeder Anschuldigung schutzlos ausgeliefert. Für die meisten Dinge, die man nicht getan hat, gibt es schlicht keine Beweise. Ein solches System würde denjenigen belohnen, der am schnellsten und lautesten beschuldigt.

Warum sich das Gegenteil so oft nicht beweisen lässt

Was im Gerichtssaal selbstverständlich ist, gilt genauso in der Wissenschaft, und dort wurde es besonders anschaulich erklärt.

Bertrand Russell (1872–1970), britischer Philosoph, Mathematiker und 1950 Träger des Nobelpreises für Literatur, verfasste 1952 für die Londoner Zeitschrift „Illustrated“ einen Aufsatz mit dem Titel „Is There a God?“, der damals unveröffentlicht blieb und erst 1997 in seinen gesammelten Schriften erschien. Darin entwarf er ein Gedankenexperiment, das heute als Russells Teekanne bekannt ist.

Zitatkarte zu Bertrand Russell, 1952: Zwischen Erde und Mars kreist eine Teekanne aus Porzellan um die Sonne
K-49 · Russells Teekanne

Russell stellte sich vor, er selbst behaupte, zwischen Erde und Mars kreise eine Teekanne aus Porzellan auf einer elliptischen Bahn um die Sonne. Sie sei allerdings zu klein, um selbst mit den stärksten Teleskopen entdeckt zu werden. Niemand könnte diese Behauptung widerlegen. Wenn er nun aber daraus ableite, es sei eine unerträgliche Anmaßung der menschlichen Vernunft, an seiner Behauptung zu zweifeln, dann halte man ihn zu Recht für jemanden, der Unsinn redet. Russell ging noch einen Schritt weiter: Würde die Existenz der Teekanne in alten Büchern als heilige Wahrheit gelehrt und jeden Sonntag gepredigt, dann gälte, wer an ihr zweifelt, bald als Sonderling.

Die Teekanne zeigt ein Grundproblem jeder Beweislastumkehr. Viele Behauptungen sind so gebaut, dass man sie nicht widerlegen kann. Das Bargeld wird „heimlich“ abgeschafft, die Absprache ist „geheim“, die Beweise werden „unterdrückt“. Je besser eine Behauptung gegen Prüfung abgeschirmt ist, desto unmöglicher wird es, ihr Gegenteil zu beweisen. Und genau deshalb kann die Unmöglichkeit, etwas zu widerlegen, nie ein Argument dafür sein.

Der britisch-amerikanische Journalist Christopher Hitchens (1949–2011), bekannt als scharfzüngiger Essayist und Autor von „Der Herr ist kein Hirte“ (englisch „God Is Not Great“, 2007), hat diesen Gedanken in einem Satz zusammengefasst, der heute als Hitchens' Rasiermesser zitiert wird und in diesem Buch steht: Was ohne Beleg behauptet werden kann, kann auch ohne Beleg verworfen werden. Hitchens griff damit eine alte lateinische Gelehrtenregel auf: „Quod gratis asseritur, gratis negatur“, was umsonst behauptet wird, wird umsonst bestritten.

Was diese Regel für dich bedeutet

Für das Abendessen bei Freunden folgt daraus etwas sehr Entlastendes. Wer eine Tatsachenaussage in den Raum stellt, also eine Aussage darüber, dass etwas der Fall ist, hat damit auch die Pflicht übernommen, sie zu belegen. Die Zuhörer haben diese Pflicht nicht. Konkret heißt das:

  • Recherchieren muss, wer behauptet, das Bargeld werde abgeschafft.
  • Belegen muss ebenfalls, wer es behauptet.
  • Wie viel du selbst über Geldpolitik weißt, spielt für diese Frage keine Rolle.
  • Es genügt zu wissen, wer gerade an der Reihe ist.
Merksatzkarte auf dunklem Grund: „Wer behauptet, belegt.“ Das Wort „belegt“ ist gelbgrün unterstrichen
K-33 · Wer behauptet, belegt.

Daraus folgt auch etwas, das viele übersehen. Bleibt eine Behauptung unbelegt, dann ist sie unbelegt, ganz gleich, ob jemand am Tisch eine Gegenquelle zur Hand hat. Sie hat nichts gewonnen, bloß weil niemand etwas dagegen hatte. Und wenn doch ein Beleg kommt, der hält, ist das ein guter Ausgang für alle: Aus einer Behauptung ist eine Information geworden, und man hat etwas dazugelernt.

Grundlagen: Wie die Beweislast verteilt ist und woher die Regel kommt

Die Regel klingt einfach, und im Alltag ist sie es auch. Hinter ihr steht allerdings eine lange Geschichte, an der Juristen, Philosophen und Naturwissenschaftler gearbeitet haben, oft ohne voneinander zu wissen. Wer diese Geschichte kennt, versteht, warum der Satz „Beweis mir doch das Gegenteil“ in fast allen Bereichen, in denen Menschen ernsthaft nach der Wahrheit suchen, als unzulässig gilt, und er erkennt auch die wenigen Stellen, an denen die Regel bewusst anders gefasst wird.

Von Paulus zur Menschenrechtskonvention: die Unschuldsvermutung

Zwischen dem Satz des Paulus und dem Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention liegen fast tausendachthundert Jahre, und die Regel hatte es in dieser Zeit nicht leicht. Im Mittelalter entschieden vielerorts Gottesurteile oder Eidhelfer über Schuld und Unschuld. Gleichzeitig arbeiteten Kirchenjuristen an einer anderen Tradition. Der französische Kardinal und Kirchenrechtler Jean Lemoine (um 1250–1313), lateinisch Johannes Monachus, formulierte den Satz, jeder werde für unschuldig gehalten, solange seine Schuld nicht bewiesen sei.

Zur politischen Forderung wurde der Gedanke in der Aufklärung. Der italienische Jurist und Philosoph Cesare Beccaria (1738–1794) schrieb 1764 in seinem Buch „Über Verbrechen und Strafen“, ein Mensch könne nicht als schuldig gelten, bevor ein Richter ihn verurteilt habe. Beccaria wandte sich damit gegen die Folter, die Geständnisse erzwingen sollte, weil man den Beschuldigten zwang, gegen sich selbst Beweis zu führen. Sein Buch wurde in ganz Europa gelesen. 1789 schrieb die Französische Revolution den Grundsatz in Artikel 9 der Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte, 1948 nahmen ihn die Vereinten Nationen in Artikel 11 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte auf, 1950 folgte die Europäische Menschenrechtskonvention. In Deutschland leitet das Bundesverfassungsgericht die Unschuldsvermutung aus dem Rechtsstaatsprinzip des Grundgesetzes ab.

Auffällig ist, wer die Regel jeweils durchsetzen musste: Menschen, die erlebt hatten, wohin die Umkehrung führt. Wo der Beschuldigte seine Unschuld beweisen muss, regiert der Verdacht, und wer laut genug verdächtigt, hat die Macht.

Leo Rosenberg und die Beweislast im Zivilprozess

Im Strafrecht ist die Lage klar, im Streit zwischen Bürgern wird es feiner, und hier begegnet man dem Begriff Beweislastumkehr in einer ganz anderen Bedeutung. Der deutsche Rechtswissenschaftler Leo Rosenberg (1879–1963), zuletzt Professor in München und Begründer eines bis heute fortgeführten Standardlehrbuchs zum Zivilprozessrecht, schrieb im Jahr 1900 als Doktorarbeit an der Universität Breslau ein Buch mit dem schlichten Titel „Die Beweislast“. Darin entwickelte er eine Formel, die deutsche Gerichte bis heute anwenden: Jede Partei trägt die Beweislast für die Tatsachen, die für sie günstig sind. Wer Geld zurückfordert, muss beweisen, dass er es verliehen hat. Wer sich darauf beruft, es schon zurückgezahlt zu haben, muss die Rückzahlung beweisen.

Von diesem Grundsatz weicht das Recht an einigen Stellen bewusst ab, und genau das nennen Juristen Beweislastumkehr. Ein Beispiel ist die Arzthaftung: Weist eine Patientin einen groben Behandlungsfehler nach, muss der Arzt beweisen, dass dieser Fehler ihren Schaden nicht verursacht hat. Ein anderes ist der Kauf zwischen Händler und Verbraucher: Zeigt sich ein Mangel innerhalb eines Jahres, wird vermutet, dass er schon beim Kauf vorlag, und der Händler muss das Gegenteil beweisen. Der Grund ist in beiden Fällen derselbe. Eine Seite hat die Unterlagen, das Fachwissen und den Einblick, die andere hat sie nicht, und das Gesetz verteilt die Last so, dass niemand an einem Beweis scheitert, den er gar nicht führen kann.

Für das Abendessen bei Freunden ist dieser Unterschied aufschlussreich. Die juristische Beweislastumkehr ist eine genau begrenzte Ausnahme, die ein Gesetz oder ein Gericht begründet. Sie gilt für den, der den besseren Zugang zu den Beweisen hat. Der Bekannte mit der Bargeldthese verlangt das Gegenteil: Er schiebt die Last ausgerechnet dem zu, der keinerlei Einblick hat, und behält für sich, woher er sein Wissen haben will.

Von Hume bis Sagan: Die Anforderung wächst mit der Behauptung

Eine zweite Linie führt durch die Philosophie und die Naturwissenschaften, und sie beantwortet die Frage, wie viel Beleg eine Behauptung braucht. Der schottische Philosoph David Hume (1711–1776) veröffentlichte 1748 eine Schrift, die zehn Jahre später den bis heute bekannten Titel „Eine Untersuchung über den menschlichen Verstand“ erhielt, und darin ein berühmtes Kapitel über Wunder. Darin steht der Grundsatz, ein vernünftiger Mensch richte seinen Glauben nach den Belegen aus, und je ungewöhnlicher ein berichtetes Ereignis sei, desto stärker müsse das Zeugnis sein, das es stützt. Der französische Mathematiker und Astronom Pierre-Simon Laplace (1749–1827) fasste das 1814 in seinem „Philosophischen Versuch über die Wahrscheinlichkeiten“ in die Formel, das Gewicht der Belege müsse der Seltsamkeit der behaupteten Tatsachen entsprechen.

Im 20. Jahrhundert griff der US-amerikanische Soziologe Marcello Truzzi (1935–2003), der sich als Wissenschaftler mit Parapsychologie und Okkultismus beschäftigte und dabei für fairen Umgang mit ungewöhnlichen Behauptungen eintrat, diesen Gedanken auf. In den 1970er Jahren formulierte er, eine außergewöhnliche Behauptung erfordere einen außergewöhnlichen Beweis. Berühmt machte den Satz schließlich der US-amerikanische Astronom und Wissenschaftsvermittler Carl Sagan (1934–1996). In seiner Fernsehserie „Unser Kosmos“ sagte er 1980 in der Folge „Encyclopaedia Galactica“ über angebliche Besuche Außerirdischer: Außergewöhnliche Behauptungen erfordern außergewöhnliche Belege.

Von Hume bis Sagan ergibt sich eine abgestufte Regel. Wer sagt, im Supermarkt sei die Milch teurer geworden, braucht wenig, ein Kassenbon genügt. Wer sagt, die Abschaffung des Bargelds sei längst beschlossen, behauptet einen weitreichenden politischen Vorgang, der Gesetze, Parlamente und Zentralbanken betrifft, und braucht entsprechend viel. Wer sagt, die Mondlandung sei gefälscht, braucht sehr viel.

Russell und Hitchens: Unprüfbares hat keinen Anspruch

Russells Teekanne fügt dieser Linie einen Gedanken hinzu, der über die Menge der Belege hinausgeht. Manche Behauptungen lassen sich weder belegen noch widerlegen, weil sie so gebaut sind, dass keine Beobachtung sie je erreicht. Russell schrieb seinen Aufsatz mit Blick auf religiöse Lehren, und er wollte zeigen, dass die Last bei dem liegt, der solche Lehren verkündet. Thilo Baum, geboren 1970, Journalist und Autor des Buches „Immun gegen Unsinn“ (2024), auf dessen Methode der Onlinekurs Zwei Fragen aufbaut, zieht daraus einen Schluss für den Alltag: Eine Behauptung, die unbelegt und zugleich unprüfbar ist, ist gegenstandslos. Sie hat keinen Anspruch darauf, dass sich irgendjemand mit ihr beschäftigt. Baum beschreibt diese Kombination aus fehlendem Beleg und fehlender Prüfbarkeit als sicheres Zeichen für Scharlatanerie.

Hitchens' Rasiermesser sagt im Grunde dasselbe mit anderen Mitteln. Es befreit den Zuhörer von jeder Gegenarbeit: Wer ohne Beleg behauptet, hat dem Zuhörer das Recht gegeben, ebenso ohne Beleg abzulehnen. Am Abendtisch bedeutet das: Der Zweifler, der auf seinem Handy nach Gesetzentwürfen suchte, hat sich eine Arbeit gemacht, die er nicht schuldete.

Baum kennt die Regel aus der Praxis einer Zeitungsredaktion. Er beschreibt Besucher, die früher unangemeldet mit einem Aktenordner voller angeblicher Beweise für einen großen Skandal in die Redaktion kamen und verlangten, dass das in die Zeitung müsse. Jemand nahm sich dann die Zeit und sah die Unterlagen höflich durch. Brauchbar war das Material nach Baums Erfahrung so gut wie nie: Hinweise, zusammengereimte Gedanken, Kopien unbrauchbarer Quellen. Viele dieser Besucher erwarteten allen Ernstes, die Redaktion werde jede einzelne Behauptung im Ordner auf ihren Wahrheitsgehalt prüfen. Journalismus und Wissenschaft haben aus solchen Erfahrungen dieselbe Arbeitsteilung gemacht, die auch am Abendtisch gilt: Wer etwas veröffentlicht haben will, legt die Belege vor, und die anderen prüfen, was vorgelegt wurde.

Wer dem Forschungsstand widerspricht, liefert zweimal

Eine wichtige Feinheit betrifft Behauptungen, die etabliertem Wissen widersprechen. Baum beschreibt sie so: Etabliertes Wissen hat seinen Beleg bereits erbracht, oft tausendfach, öffentlich und überprüfbar. Wer ihm widerspricht, schuldet deshalb einen Beleg für die eigene Behauptung und zusätzlich eine Erklärung, warum die bisherigen Belege falsch sein sollen.

Nummerierte Listenkarte: 1 Einen Beleg für die eigene Aussage, 2 Eine Widerlegung der bestehenden
K-36 · Wer widerspricht, liefert zweimal

Dass das kein Autoritätsargument ist, zeigt eine Geschichte aus der Medizin. Lange galt als gesichert, dass Magengeschwüre vor allem durch Stress und Magensäure entstehen. Der australische Arzt Barry Marshall, geboren 1951, und ein Kollege aus der Pathologie vertraten Anfang der 1980er Jahre die These, ein Bakterium sei die Ursache. Die Fachwelt war skeptisch, und Marshall lieferte: Er beschrieb das Bakterium, trank 1984 im Selbstversuch eine Kultur davon, erkrankte an einer Magenschleimhautentzündung, und andere Forschergruppen bestätigten die Befunde. 2005 erhielten die beiden den Nobelpreis für Physiologie oder Medizin. Marshall hat den Forschungsstand umgestoßen, und er hat es mit Belegen getan, die andere prüfen und wiederholen konnten. Er hat zweimal geliefert. Der Forschungsstand verdankt seine Geltung der Menge und Prüfbarkeit der Belege, die hinter ihm stehen. Verschieben lässt er sich jederzeit, und zwar mit neuen Belegen; Titel, Lautstärke und eine besonders feste Stimme am Esstisch zählen dabei nichts.

Wo sich die Regel reibt

So klar die Regel ist, an vier Stellen lohnt es sich, genauer hinzusehen.

  1. „Man kann nichts Negatives beweisen“ stimmt so nicht. Der Satz wird oft zur Verteidigung der Regel angeführt, und er ist ungenau. Dass im Kühlschrank keine Milch steht, lässt sich mit einem Blick beweisen. Philosophen weisen seit Langem darauf hin, dass sich viele verneinende Aussagen sehr wohl belegen lassen. Unbeweisbar wird ein Nein erst, wenn die Behauptung so gebaut ist, dass niemand an den Ort der Prüfung gelangt, wie bei Russells Teekanne. Die Regel ruht deshalb auf einem anderen Fundament: Wer etwas in die Welt setzt, kennt seine Gründe, und nur er kann sie zeigen.
  2. Das Recht kennt begründete Ausnahmen. Wie bei Rosenberg beschrieben, verschiebt das Zivilrecht die Last dorthin, wo die Beweise liegen. Die Regel „Wer behauptet, belegt“ ist also eine Grundregel, die das Recht für besondere Lagen genau begrenzt anpasst, und jede dieser Anpassungen muss selbst begründet werden.
  3. Das Vorsorgeprinzip dreht die Blickrichtung. Im europäischen Chemikalienrecht gilt seit der REACH-Verordnung von 2006 der Grundsatz „keine Daten, kein Markt“. Wer einen neuen Stoff verkaufen will, muss Daten zu seinen Eigenschaften und Risiken vorlegen. Das Prinzip bestätigt die Regel: Den Beleg schuldet, wer etwas Neues in die Welt bringt und behauptet, es sei unbedenklich.
  4. Manchmal behaupten beide. Sagt der eine, das Bargeld werde abgeschafft, und der andere, das Bargeld bleibe für immer, dann haben beide eine Aussage über die Zukunft gemacht, und beide schulden Gründe. Baum löst diesen Fall mit dem Forschungsstand: Den Beweis hat anzutreten, wer etwas behauptet, das dem bisherigen Wissen widerspricht. Wer nur Zweifel äußert, behauptet dagegen nichts.

Was möglich ist

Im Gerichtssaal sorgt eine Richterin dafür, dass die Beweislast richtig verteilt bleibt. Am Esstisch fehlt diese Instanz. Dort braucht es einen Satz, der die Frage freundlich an die richtige Stelle zurücklegt, ohne jemanden der Lüge zu bezichtigen. Er besteht aus vier Wörtern: „Woher weißt du das?“

Wie das aussehen kann, zeigt dasselbe Abendessen mit einem anderen Verlauf. Der Bekannte erzählt von der Abschaffung des Bargelds, und die Frau, die eben noch zweifelte, lässt ihr Handy in der Tasche. Sie fragt ihn freundlich, woher er das weiß, und sie meint die Frage ernst, weil sie es tatsächlich wissen möchte. Der Bekannte stockt und sagt, er habe es irgendwo gelesen, er suche es heraus. Der Abend geht weiter, über Urlaubspläne und die Kinder. Am nächsten Tag schickt er ihr einen Artikel. Darin geht es um eine geplante Obergrenze für sehr große Barzahlungen, von einer Abschaffung steht dort nichts. Sie schreibt zurück, dass sie das nicht wusste und dass es interessant ist. Aus einer großen Behauptung ist eine kleine Information geworden, und beide haben dabei etwas gelernt.

Was typischerweise passiert, wenn die Antwort weniger glatt ausfällt, ist erstaunlich vorhersehbar. Es gibt drei Standardzüge, mit denen Menschen dieser Frage ausweichen, und für jeden eine ruhige Antwort. Diese Züge und ihre Antworten sind Teil des kostenlosen Onlinekurses Zwei Fragen, dessen Kern in 30 Minuten zu schaffen ist, zusammen mit einem Blatt zum Ausdrucken. Wer das nächste „Beweis mir doch das Gegenteil“ gelassen nehmen möchte, findet den Kurs auf zweifragen.de.

Wer behauptet, belegt. Wer zuhört, darf fragen.


Quellen

  1. Baum, Thilo: Immun gegen Unsinn. Wie wir uns eine fundierte Meinung bilden. GABAL, Offenbach 2024, Kapitel 1.
  2. Beccaria, Cesare: Dei delitti e delle pene. Livorno 1764. Deutsch: Über Verbrechen und Strafen. Insel, Frankfurt am Main 1998.
  3. Bürgerliches Gesetzbuch, § 477 (Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf) und § 630h Absatz 5 (grober Behandlungsfehler).
  4. Digesten 22, 3, 2 (Paulus). In: Corpus Iuris Civilis, 533.
  5. Europäische Menschenrechtskonvention, Artikel 6 Absatz 2. Rom 1950.
  6. Hitchens, Christopher: God Is Not Great. How Religion Poisons Everything. Twelve, New York 2007. Deutsch: Der Herr ist kein Hirte. Wie Religion die Welt vergiftet. Blessing, München 2007.
  7. Hume, David: Philosophical Essays Concerning Human Understanding. Millar, London 1748, Abschnitt 10 „Of Miracles“. Ab 1758 unter dem Titel An Enquiry Concerning Human Understanding.
  8. Laplace, Pierre-Simon: Essai philosophique sur les probabilités. Courcier, Paris 1814.
  9. Marshall, Barry J.; Warren, J. Robin: Unidentified Curved Bacilli in the Stomach of Patients with Gastritis and Peptic Ulceration. The Lancet 323 (8390), 1984, S. 1311–1315.
  10. Rosenberg, Leo: Die Beweislast. Dissertation, Universität Breslau, 1900.
  11. Russell, Bertrand: Is There a God? (1952). In: Slater, John G. (Hrsg.): The Collected Papers of Bertrand Russell, Band 11: Last Philosophical Testament 1943–68. Routledge, London 1997, S. 542–548.
  12. Sagan, Carl: Cosmos, Folge 12 „Encyclopaedia Galactica“. PBS, Erstausstrahlung 14. Dezember 1980.
  13. Truzzi, Marcello: On the Extraordinary. An Attempt at Clarification. Zetetic Scholar 1 (1), 1978.
  14. Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), Artikel 5 („Ohne Daten kein Markt“).